Das Landgericht Paderborn hat eine Allgemeinmedizinerin wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, einem Berufsverbot für drei Jahre und 300 Sozialstunden verurteilt. Die Ärztin hatte mehr als 500 Patienten zwischen 2002 und 2010 statt einer homöopathischen Eigenbluttherapie ohne deren Wissen Cortison gespritzt.
Die Patienten hatten die Medizinerin aufgesucht um Allergien oder Neurodermitis behandeln zu lassen. Sie bot ihnen eine Eigenbluttherapie an. Da aufgrund des beigemischten Cortisons eine sehr rasche Linderung eintrat, stieg die Nachfrage nach der Behandlung schnell an. Dabei waren unter den Behandelten auch zahlreiche Kinder, obwohl gerade für diese die Nebenwirkungen der Arznei besonders stark sein können. So können beispielsweise Wachstumsstörungen eintreten. Daher ist bei Kindern und Jugendlichen ein Einsatz des Wirkstoffes normalerweise nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Enthüllung des Cortison-Skandals durch eine Kollegin
Der Verdacht gegen die Medizinerin war aufgekommen, als bei einem Kind, dessen Mutter ebenfalls Ärztin war, eine besonders schnelle Linderung eintrat und eine für Cortison übliche Nebenwirkung an der Einstichstelle erkennbar wurde. Als das Kind untersucht wurde, konnten bei der Blutanalyse Rückstände des Cortisons nachgewiesen werden.
Im Laufe des Prozesses hatte die Angeklagte zunächst behauptet, das stark verdünnte Medikament für eine homöopathische Arznei gehalten zu haben. Dann beteuerte sie, sie habe das Mittel versehentlich bestellt. Schließlich gestand sie jedoch vollumfänglich.
Auch deshalb fiel das Urteil – im Vergleich zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von fünf Jahren und einem lebenslangen Berufsverbot – relativ mild aus. Außerdem war es nur bei zwei Patienten zu nachweisbaren Nebenwirkungen gekommen, welche auf die Behandlung durch das Cortison zurückzuführen waren. Nach Ansicht der Richter liegt nur in diesen Fällen tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung vor. Weiterhin sei es bei keinem Patienten zu bleibenden Schäden gekommen.
Die Ärztin hat durch ihr Handeln nicht nur ihren Beruf verloren. Auch musste sie 2011 Insolvenz anmelden. Durch die Zivilprozesse mit den ehemaligen Patienten belasten sie zusätzlich hohe Schadensersatzforderungen.