Philosophie

  • Kompetenz,
  • Einsatzfreude
  • und Vertrauen

sind die Grundpfeiler eines erfolgreichen Strafverteidigers und/oder Medizinrechtlers.

Kompetenz

Die besondere Fachkunde des von Ihnen gewählten Rechtsvertreters ist für eine richtige Beratung und Vertretung unerläßlich.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit einer breiten Basis an praktischer Erfahrung in unzähligen Strafverfahren kann ich Sie umfassend beraten und Ihnen eine für Ihren besonderen Fall erfolgversprechende Strategie anbieten.

Als Spezialist in Medizinrecht mit bestandenem Fachanwaltskurs und Vertretungen quer durch das Medizinrecht verfüge ich ebenfalls hier in allen Teilbereichen über vertiefte Kenntnisse für eine erfolgreiche Beratung und Vertretung.

Einsatzfreude

Der notwendige Einsatz des Strafverteidigers wie des Medizinrechtlers erfordert erst einmal ein intensives Zuhören und Aufnehmen der wichtigen Informationen. Denn nur der Anwalt, der zuhört, versteht auch die wahren Interessen seines Mandanten!

Als Strafverteidiger ist es besonders wichtig, dem richtigen Adressaten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu Ihrer Entlastung vorzutragen! Dieses setzt ein gutes Verhandlungsgeschick voraus.

Als Medizinrechtler setzt eine erfolgreiche Vertretung voraus, die besonderen Bedingungen und alltäglichen Schwierigkeiten zu kennen, mit denen sich die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auseinandersetzen müssen.

Denn dem Arzt wird häufig von Seiten der KVen oder Krankenkassen wie auch dem Patienten oder selbst von Seiten seiner berufständigen Vertretung mißtraut! Er braucht die besondere Unterstützung eines Medizinrechtlers.

Vertrauen

Ohne Vertrauen geht es nicht! Als Beschuldigter in Strafsachen oder als Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind Sie oft auf sich allein gestellt, weil staatliche Stellen wie z. B. Staatsanwaltschaft oder Gericht oder Körperschaften wie KVen oder Krankenkassen Ihnen oft das Leben schwer machen.

Die Gegenseite mißtraut Ihnen als Beschuldigtem oder Leistungserbringer im Gesundheitswesen und setzt Sie belastenden Eingriffen aus: im Strafverfahren beispielsweise einer Verhaftung oder Durchsuchung, im Medizinrecht beispielsweise einer Plausibilitäts- und/oder Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vertragsarzt.

Nur wenn Sie den Anwalt Ihres Vertrauens an Ihrer Seite haben, können Sich sich gemäß Ihren ureigensten Interessen gegen solche Eingriffe wehren. Ihr Anwalt ist Ihr verlängerter Arm!