Bei Einlieferungen auf die Intensivstation, welche am Wochenende stattfinden, besteht ein höheres Risiko zu sterben als unter der Woche.
Kategorie: Behandlungsfehler
Behandlungsfehler: Kein Auskunftsanspruch für Patientin
Nach einer Operation an der Wirbelsäule vermutete eine Patientin einen Behandlungsfehler. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat nun entschieden, dass sie keinen Anspruch auf die Namen der behandelnden Mediziner hat (OLG Hamm, Urt. v. 04.07.2017, Az. 26 U 117/16).
Behandlungsfehler: Schadensersatz wegen nicht mitgeteiltem Tumorbefund
Eine Bonner Hautarztpraxis muss 55.000 € Schadensersatz zahlen, weil sie einem Patienten einen bösartigen Tumor verschwiegen hat. Die Familie des Verstorbenen hat sich mit den verantwortlichen Ärzten vor dem Bonner Landgericht auf den Vergleich geeinigt.
Gesetzeslücke bei Zwangsbehandlung psychisch Kranker
Laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B. v. 26.07.2016, Az. BvL 8/15) sollten psychisch Kranke leichter zu einer Behandlung gezwungen werden können. Bis jetzt bestünden verfassungswidrige Lücken, die gesetzlichen Regelungen müssten also verstärkt werden.
BGH: Chefarztbehandlung muss vom Chefarzt durchgeführt werden
Hat ein Patient vereinbart, dass eine Operation durch einen Chefarzt durchgeführt wird, dass darf dieser auch nicht von einem anderen Arzt operiert werden. So entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH: U. v. 19.07.2016 – VI ZR 75/15). Ansonsten könnten den Patienten schlimme Folgen treffen.
Ermittlungen in Hamburg: 18-jähriger stirbt unter Vollnarkose
Ein 18-jähriger Patient ist aus einer Vollnarkose in einer Hamburger Zahnarztpraxis nicht mehr aufgewacht. Die aufwendige Wurzelbehandlung war für mehrere Stunden geplant. Der junge Mann fürchtete diese Behandlung nicht nur aufgrund des schlechten Zustandes seiner Zähne sehr. Er wollte diese daher ausdrücklich nur unter Vollnarkose durchführen lassen, obwohl dies bei einem solchen Eingriff eher unüblich
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Viele Ärzte haben keine Berufshaftpflicht
Nicht immer haben Ärzte eine Berufshaftpflicht: Wenn Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten ein Fehler unterläuft, kann ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld drohen. Dabei bedeutet dies für die geschädigten Patienten: je schwerer der Behandlungsfehler, desto weniger können die Mediziner Schadensersatz leisten. Denn häufig sind die Ärzte nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen.
Mehr Behandlungsfehler: Krankenkassen fordern Meldepflicht
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Kassen (MDS) hat neue Zahlen bekannt gegeben – immer mehr Patienten wenden sich mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die Krankenkassen. 2015 habe sich dieser Verdacht in mehr als 4.000 Fällen auch tatsächlich bestätigt. Zunahme registrierter Behandlungsfehler Gutachter waren im vergangenen Jahr 14.828 Vorwürfen nachgegangen. Davon bestätigte sich
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Ermittlungen gegen Frühchen-Krankenschwester in Marburg
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Mitarbeiterin des Universitätsklinikum im hessischen Marburg. Sie soll versucht haben mit Narkosemitteln ein Baby zu töten.
Grober Behandlungsfehler: 200.000 EUR Schmerzensgeld
Nachdem einer Patientin aufgrund eines Befunderhebungsfehlers beide Nieren entnommen werden mussten, hat das Oberlandesgericht Hamm ihr nun ein Schmerzensgeld von 200.000 € zu gesprochen (Az: 26 U 104/14). Das Interessante am vorliegenden Fall ist, dass nicht etwa eine tatsächlich erfolgte falsche Behandlung, sondern eine unzureichende Aufklärung über die Dringlichkeit der Untersuchung als grober Behandlungsfehler eingestuft
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