Haftstrafe für Doping-Arzt

Ein Arzt aus Neu-Ulm stellte zwei Jahre lang in seiner Wohnung Dopingmittel her und verkaufte diese an Kraftsportler. Nun wurde er vom Landgericht (LG) Memmingen wegen gewerbsmäßigem Handel, unerlaubter Herstellung und Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der 39-jährige Arzt hatte in seinem Heimlabor anabole Steroide hergestellt, die aus den Wirkstoffen Testosteron und Trenbolon bestanden. Außerdem hatte er Medikamentenkapseln mit dem in Viagra verwendeten Stoff Sildenafil gefüllt. Die einzelnen Bestandteile hatte der Arzt in großen Mengen aus China an seinen Arbeitsplatz liefern lassen. Die selbst hergestellten Mittel, die zu einer Steigerung der Muskelkraft führen, hatte der Arzt hauptsächlich an Bodybuilder verkauft.

Vorwurf: Skrupelloser Handel mit Dopingmitteln im großen Stil

Zunächst hatte der Angeklagte behauptet, die Medikamente nur für sich selbst oder zu Forschungszwecken hergestellt zu haben. Dies sah das Gericht jedoch nicht als glaubhaft an. Für den Vertrieb der Arzneimittel hatte der Mediziner sogar eine eigene Marke mit dem Namen „Moonlight Pharmaceutical“ kreiert und für die Ampullen und Kapseln eigens Etiketten angefertigt. Auch hatte er die Rechnungen aus dem Verkauf ordentlich in einem Order abgeheftet. Das Gehalt aus seiner Arbeit in der Universitätsklinik Ulm hatte ihm wohl nicht ausgereicht und er wollte sich somit durch den Verkauf ein „dauerhaftes und ansehnliches Nebeneinkommen verschaffen“.

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren zu verurteilen. Nach Ansicht der Verteidigung wäre eine Geldstrafe ausreichend gewesen. Das Gericht hatte das Handeln des Mediziners jedoch ausdrücklich als verantwortungslos und skrupellos angesehen und sich so für eine Haftstrafe entschieden.

Die Approbation hatte der Angeklagte bereits von sich aus zurückgegeben.

Stefan Waldeck, Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht