OP-Fehler mit Todesfolge – Arzt zu Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Mosbach hat einen Chefarzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mediziner hatte im Juli 2012 einer Patientin ohne ihr Wissen die halbe Leber entfernt.

Eigentlich sollten der 30-jährigen in einem Krankenhaus in Buchen (Baden-Württemberg) ein Tumor am Dickdarm sowie einige Gewebeproben an der Leber entnommen werden. Jedoch war es dabei zu Komplikationen gekommen, die Operation verlängerte sich um mehrere Stunden und der Patientin wurde die halbe Leber entfernt. Am nächsten Tag wurde die Operierte in das Universitätskrankenhaus nach Mannheim verlegt. Jedoch konnte ihr dort nicht mehr geholfen werden und so verstarb die Patientin aufgrund der OP-Fehler an Multi-Organ-Versagen nur wenige Tage später.

Operationsfehler hatten sich schon während der Behandlung abgezeichnet

Das Gericht kritisierte das Handeln des Chefarztes: Die Patientin hätte gerettet werden können, wenn die Blutungen schnell gestillt worden wären und eine rasche Verlegung in eine geeignete Klinik stattgefunden hätte. Die Ärzte jedoch hätten einfach weiter operiert und zudem den Angehörigen gegenüber die kritische Situation herunter gespielt. Der Eingriff sei zwar nicht einfach gewesen, trotzdem hätten die routinierten Mediziner ihn erfolgreich durchführen können.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Chirurgen grobe Fehler vor, welche nicht nachvollziehbar seien. Auch Sachverständige stellten fachliche Mängel fest. Zeugen berichten, dass die Operation sehr stressig abgelaufen sei. Es bleibt unklar, aus welchem Grund die verheerenden OP-Fehler überhaupt aufgetreten sind.

Der Mediziner selbst bedauert den Vorfall, jedoch wirft ihm die Familie der Verstorbenen vor, sich bei ihnen noch nicht entschuldigt zu haben. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Laut einem aktuellen Bericht im Focus sind Pfusch und Behandlungsfehler keine Seltenheit, dabei werden in Kliniken werden die meisten Fehler gemacht. Gemeldet wurden im Jahr 2013 rund 15.000 Verdachtsvorwürfe, Experten gehen jedoch von 40.000 bis 170.000 Fällen jährlich aus. Die ärztliche Schlichtungsstelle begutachtet jedes Jahr etwa 4.000 Vorwürfe gegen Mediziner. In den vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Jeder zehnte Geschädigte strebt jedoch ein gerichtliches Verfahren an.