Behandlungsfehler: Kein Auskunftsanspruch für Patientin

Nach einer Operation an der Wirbelsäule vermutete eine Patientin einen Behandlungsfehler. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat nun entschieden, dass sie keinen Anspruch auf die Namen der behandelnden Mediziner hat (OLG Hamm, Urt. v. 04.07.2017, Az. 26 U 117/16).

Viele Ärzte haben keine Berufshaftpflicht

Nicht immer haben Ärzte eine Berufshaftpflicht: Wenn Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten ein Fehler unterläuft, kann ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld drohen. Dabei bedeutet dies für die geschädigten Patienten: je schwerer der Behandlungsfehler, desto weniger können die Mediziner Schadensersatz leisten. Denn häufig sind die Ärzte nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen.

Mangelnde Aufklärung: Schadensersatz für Intersexuelle

Eine Intersexuelle wurde in den 90-er Jahren im Universitätskrankenhaus Erlangen ohne ausreichende Aufklärung hormonell behandelt und operiert. Nun hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die  behandelnden Ärzte zugesprochen.