Hat ein Patient vereinbart, dass eine Operation durch einen Chefarzt durchgeführt wird, dass darf dieser auch nicht von einem anderen Arzt operiert werden. So entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH: U. v. 19.07.2016 – VI ZR 75/15). Ansonsten könnten den Patienten schlimme Folgen treffen.
Kategorie: Schmerzensgeld
Viele Ärzte haben keine Berufshaftpflicht
Nicht immer haben Ärzte eine Berufshaftpflicht: Wenn Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten ein Fehler unterläuft, kann ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld drohen. Dabei bedeutet dies für die geschädigten Patienten: je schwerer der Behandlungsfehler, desto weniger können die Mediziner Schadensersatz leisten. Denn häufig sind die Ärzte nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen.
Mangelnde Aufklärung: Schadensersatz für Intersexuelle
Eine Intersexuelle wurde in den 90-er Jahren im Universitätskrankenhaus Erlangen ohne ausreichende Aufklärung hormonell behandelt und operiert. Nun hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die behandelnden Ärzte zugesprochen.