BGH: Chefarztbehandlung muss vom Chefarzt durchgeführt werden

Hat ein Patient vereinbart, dass eine Operation durch einen Chefarzt durchgeführt wird, dass darf dieser auch nicht von einem anderen Arzt operiert werden. So entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH: U. v. 19.07.2016 – VI ZR 75/15). Ansonsten könnten den Patienten schlimme Folgen treffen.

Viele Ärzte haben keine Berufshaftpflicht

Nicht immer haben Ärzte eine Berufshaftpflicht: Wenn Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten ein Fehler unterläuft, kann ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld drohen. Dabei bedeutet dies für die geschädigten Patienten: je schwerer der Behandlungsfehler, desto weniger können die Mediziner Schadensersatz leisten. Denn häufig sind die Ärzte nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen.

Mangelnde Aufklärung: Schadensersatz für Intersexuelle

Eine Intersexuelle wurde in den 90-er Jahren im Universitätskrankenhaus Erlangen ohne ausreichende Aufklärung hormonell behandelt und operiert. Nun hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die  behandelnden Ärzte zugesprochen.