Das Landgericht Hof hat am 20.10.2015 einen Reproduktionsmediziner wegen mehrerer Straftaten zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Arzt hatte in seiner Privatklinik in Bayreuth Patientinnen fremde Eizellen eingesetzt, obwohl dies in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz untersagt ist. Er soll dabei eine regelrechte „Eizellenbank“ aufgebaut haben, um dann bei mehreren Frauen fremde Eizellen einzusetzen.