Hebamme wegen versuchten Mordes zu 15-jähriger Haftstrafe verurteilt

Eine Hebamme aus Gießen soll mit einem Blutverdünner willentlich Schwangere in Lebensgefahr gebracht haben. Nun hat das Landgericht München I die 35-jährige zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Die Geburtshelferin hatte bei sieben Kaiserschnitten den Frauen einen Blutverdünner verabreicht. So hatte sie bewusst Komplikationen herbeigeführt und die Patientinnen in Lebensgefahr gebracht. Diese konnten nur aufgrund von Notoperationen gerettet werden. Das Gericht sah dies als versuchten Mord. Zudem sprach das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot als Hebamme und in anderen Pflegeberufen aus.

Hebamme wollte Selbstwertgefühl aufwerten

Das Motiv der Täterin soll „die Aufwertung des Selbstgefühls“ gewesen sein. Der Hebamme habe es an Anerkennung und Wertschätzung gefehlt. Sie wollte durch ihr Verhalten Macht über die Opfer erlangen.

Blutverdünner führte zu tragischen Konsequenzen

Fünf der Vorfälle haben sich in Bad Soden (Main-Taunus) ereignet, die beiden anderen im Münchener Klinikum Großhadern. Die Hebamme habe das blutverdünnende Mittel Heparin in die Infusionen gemischt und so bei den Patientinnen lebensgefährliche Blutungen verursacht. Zudem musste eine Frau sich insgesamt vier Operationen unterziehen und überlebte nur dank 44 Bluttransfusionen.

Einer Patientin musste die Gebärmutter entfernt werden, um ihr Leben zu retten. In der Folge litt diese unter Depressionen und musste psychologisch behandelt werden.
Hebamme streitet Vorwürfe ab Die Hebamme ließ mitteilen, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde. Von Beginn an hatte sie die Vorwürfe von sich gewiesen.

Die Staatsanwaltsschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in sieben Fällen, sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Schließlich habe die Angeklagte heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.
Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch. Sie sah keine Beweise für die Vorwürfe.
Die Main-Taunus-Kliniken zeigten sich erleichtert über die Verurteilung. So könne nun endlich für die Betroffenen Klarheit geschaffen werden.

Bad Sodener Krankenhaus hatte vor der Geburtshelferin gewarnt

Dennoch kommt die Frage auf, ob nicht zumindest die Münchener Fälle hätten verhindert werden können. Nachdem es in Bad Soden 2012 zu einem Verdachtsfall gekommen war, stellte die Klinik die Geburtshelferin mit sofortiger Wirkung im Dienst frei. Im Prozess sei es dann allerdings zu einem Vergleich gekommen. So konnte das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich beendet werden. Die Hebamme bekam eine Abfindung und ein Zeugnis mit der Note „Gut“.

Die Frau bekam kurz darauf dann eine neue Stelle in der Münchener Klinik. Als die Klinik in Bad Sonden davon erfuhr, warnte sie den dortigen Leiter der Klinik für Frauenheilkunde. Danach stand die Hebamme unter Beobachtung. Trotzdem konnte es zu den weiteren Vorfällen kommen. Als das Heparin nach einem Kaiserschnitt im Infusionsbehälter nachgewiesen wurde, erstattete das Krankenhaus in München Strafanzeige.