Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Kassen (MDS) hat neue Zahlen bekannt gegeben – immer mehr Patienten wenden sich mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die Krankenkassen. 2015 habe sich dieser Verdacht in mehr als 4.000 Fällen auch tatsächlich bestätigt.
Zunahme registrierter Behandlungsfehler
Gutachter waren im vergangenen Jahr 14.828 Vorwürfen nachgegangen. Davon bestätigte sich mit 4.064 Fällen fast jeder vierte Verdacht. 2014 waren es noch 3.796 von 14.663 Verdachtsfällen.
Am häufigsten kommt der Verdacht auf Behandlungsfehler nach Operationen auf (7.693 Verdachtsfälle), etwa ein Drittel der Fälle kommen aus den Fachbereichen Orthopädie und Unfallchirurgie. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Bereichen tatsächlich die meisten Behandlungsfehler unterlaufen, sie sind dort lediglich leichter zu erkennen.
Regelmäßig kommt es zu vermeidbaren, aber folgenschweren Fehlern, wie schlimme Druckgeschwüre. Auch werden bei Eingriffen gelegentlich Gegenstände wie Tupfer im Körper der Operierten vergessen.
50 % aller Behandlungsfehler durch zu späte oder keine Behandlung
Der MDS vermutet zusätzlich noch eine hohe Dunkelziffer, da Behandlungsfehler für Laien oft nicht erkennbar sind. Häufig gehen Patienten aber auch einem Verdacht gar nicht erst nach oder wenden sich direkt an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Etwa die Hälfte aller Behandlungsfehler ist darauf zurück zu führen, dass Patienten gar nicht oder zu spät behandelt wurden. Die restlichen Fälle sind das Resultat mangelhafter oder wenig sinnvoller Maßnahmen.
Anstieg möglicherweise durch Stärkung der Patientenrechte
Seit 2013 das Patientenrechtegesetz in Kraft trat, wird eine Zunahme der Patientenbeschwerden beobachtet. Dieses stärkt den Anspruch der gesetzlich Versicherten, dem Verdacht auf Behandlungsfehler nachgehen zu lassen.
Patienten können sich im Zweifelsfall an ihre Krankenkasse wenden. Nach einem kostenfreien Gutachten des Medizinischen Dienstes kann der Betroffene dann entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte.
Dennoch mangelnde Transparenz bei Behandlungsfehlern
Der MDS kritisiert jedoch die mangelnde Transparenz über Behandlungsfehler. Er fordert eine Meldepflicht und und nationale Ziele zur Reduzierung. Die Gesundheitsexpertin der Grünen Klein-Schmeink fordert „ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie ein verbindliches Fehlermelde- und Vermeidungssystem“. Trotz des Patientenrechtegesetzes liegt die Beweislast für Behandlungsfehler grundsätzlich bei den Patienten. Mediziner müssen nur bei groben Behandlungsfehlern nachweisen, dass der Fehler nicht die Ursache des Schadens war.