Nicht immer haben Ärzte eine Berufshaftpflicht: Wenn Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten ein Fehler unterläuft, kann ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld drohen. Dabei bedeutet dies für die geschädigten Patienten: je schwerer der Behandlungsfehler, desto weniger können die Mediziner Schadensersatz leisten. Denn häufig sind die Ärzte nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen.
Berufshaftpflicht ist vorgeschrieben – wird aber kaum geprüft
Es wird geschätzt, dass monatlich in Deutschland 550.000 Patienten von Ärzten ohne Berufshaftpflichtversicherung behandelt werden. Da es keine öffentliches Melderegister gibt, können Patienten nie die Gewissheit habe, ob ihr behandelnder Arzt eine Berufshaftpflicht hat. Grundsätzlich sind Mediziner in Deutschland verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, jedoch wird dies kaum überprüft. Auch sind die Ärzte nicht dazu verpflichtet, ihren Patienten darüber Auskunft zu erteilen. Oft sind die Versicherungssummen so hoch, dass Mediziner auf den Schutz verzichten.
Im Prozess bedeutet dies für den Patienten dann, dass dieser leer ausgeht, selbst wenn sie im Recht sind und ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Der Mediziner haftet dann privat. Wenn dieser dann jedoch nicht zahlen kann, bekommt der Geschädigte keinen Schadensersatz und muss die entstandenen Kosten für Fachanwälte, Nachbehandlungen und mögliche Gutachten selbst zahlen.
Experten fordern daher ein Meldesystem für die Berufshaftpflicht von Ärzten, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht. Eine Kontrolle durch die Ärztekammern könnte beispielsweise im Patientenrechtegesetz festgesetzt werden.