Vor dem Landgericht Augsburg muss sich ein 75-jähriger Laborarzt wegen Abrechnungsbetrugs verantworten. Zwischen 2004 und 2007 soll er sich gemeinsam mit seiner Ehefrau um knapp 13 Millionen Euro bereichert haben, indem er überhöhte Honorare für Laborleistungen abrechnete. Beiden wirft die Staatsanwaltschaft nun gewerbsmäßigen Betrug in 124 Fällen vor.
Der Mediziner soll fünf scheinselbstständige Labore betrieben haben – verteilt in ganz Deutschland – um von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Honorare abrechnen zu können. So soll er versucht haben, ein Gesetz zu umgehen, welches vorschreibt, dass Großlabore ab einer bestimmten Menge an Aufträgen den Krankenkassen Rabatte gewähren müssen. Um diese „Abstaffelung“ zu vermeiden, sollen die Labore als selbstständig dargestellt worden sein, obwohl die dort tätigen Ärzte abhängig vom angeklagten Laborarzt waren.
Insgesamt sollen so mehr als 78 Millionen Euro in den 3 Jahren abgerechnet worden sein. Davon hätte jedoch den Krankenkassen ein Rabatt von ca. 12,8 Millionen Euro gewährt werden müssen.
Der Mediziner wies gleich zu Beginn des Prozesses alle Vorwürfe zurück. Er gibt an, mit den Laboren eng zusammen gearbeitet zu haben, jedoch seien dort keine Angestellten von ihm beschäftigt gewesen.
Auch seine Ehefrau wies alle Anschuldigungen von sich. Sie habe sich lediglich mit dem Personalwesen und dem Einkauf der Betriebsmittel befasst, nicht jedoch mit unternehmerischen Entscheidungen. Dies sei, genauso wie die Kontaktpflege nach außen, Sache ihres Mannes gewesen. So seien auch von ihr nie Weisungen an die Ärzte der „Partnerlabore“ gegangen.
Jetzt wird das Gericht ermitteln müssen, ob die Labore selbstständig arbeiteten oder nicht. Dabei wird es nicht einfach sein, zwischen legaler Zusammenarbeit und unzulässiger Scheinselbstständigkeit zu trennen.
Bei einer Verurteilung könnte den bekannten Labormediziner eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren erwarten. Es ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft auf den bekannten Arzt aufmerksam wurde. Ein Verfahren wurde bereits gegen Geldauflage eingestellt, ein anderes Mal gab es bei ähnlichen Vorwürfen einen Freispruch.
Update: Der Laborarzt wurde freigesprochen. Weiterlesen…