Das Landgericht Hof hat am 20.10.2015 einen Reproduktionsmediziner wegen mehrerer Straftaten zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Arzt hatte in seiner Privatklinik in Bayreuth Patientinnen fremde Eizellen eingesetzt, obwohl dies in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz untersagt ist. Er soll dabei eine regelrechte „Eizellenbank“ aufgebaut haben, um dann bei mehreren Frauen fremde Eizellen einzusetzen.
In Deutschland ist es verboten, Eizellen zu entnehmen, um sie einer anderen Frau einzusetzen. Lediglich die Entnahme und das Wiedereinsetzen von eigenen Eizellen zur künstlichen Befruchtung ist erlaubt. Damit regelt das deutsche Embryonenschutzgesetz zusammen mit dem Transplantationsgesetz die Fortpflanzungsmedizin so streng wie in nur wenigen anderen Ländern. Gegen diese Vorschriften hatte der Gynäkologe mit seinem Vorgehen verstoßen. Ehemalige Mitarbeiter berichteten sogar, dass diese Praktiken mehrmals im Monat erfolgten.
Weitere Vorwürfe: Abrechnungsbetrug und Steuerhinterziehung
Außerdem wurde dem 57-jährigen aus Bayreuth vorgeworfen, gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigung Abrechnungsbetrug im Bereich von ca. 300.000 Euro begangen zu haben. Dabei soll er vor allem fingierte Operationen berechnet haben. Zudem habe er über eine Million Euro Steuern hinterzogen.
Der Mediziner hatte vor Gericht einen Fall zugegeben, bei dem er einer Patientin eine fremde Eizelle eingesetzt hatte, ohne dass die Spenderin darüber informiert war. Auch räumte er den Abrechnungsbetrug und die Steuerhinterziehung ein.
Dieses Geständnis sah das Gericht als strafmildernd an. Zudem sei die Absicht, Menschen mit Kinderwunsch helfen zu wollen, nachvollziehbar. Jedoch war der Arzt wohl in erster Linie auf Gewinn aus und hatte außerdem seine Mitarbeiter dazu veranlasst beim Abrechnungsbetrug und dem verbotenen „Egg-Sharing“ mitzuwirken.
Schwer wiegt auch, dass sehr viele seiner ehemaligen Patientinnen nun mit der Ungewissheit leben müssen, ob ihre Eizellen betroffen sind. Sie können nicht sicher sein, dass ihre Eizellen nicht von anderen Frauen ausgetragen wurden.
Mildes Urteil – aus Sicht der Staatsanwaltschaft
Der Angeklagte betonte, dass er sein Vorgehen zutiefst bereue. Das Gericht sprach zusätzlich für die Zeit nach der fünfjährigen Haft ein Berufsverbot von drei Jahren aus. Damit blieb die Strafe deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft gefordertem Strafmaß. Diese hatte achteinhalb Jahre Haft, ein fünfjähriges Berufsverbot sowie ein lebenslanges Berufsverbot als Reproduktionsmediziner als angemessen angesehen.