Augsburger Laborarzt Schottendorf freigesprochen

Das Augsburger Landgericht hat den Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau Gabriele vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges in 124 Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mediziner vorgeworfen, über 12,8 Millionen Euro zu viel von den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet zu haben. Dies konnte nun vor Gericht nicht ausreichend nachgewiesen werden.

Das Ehepaar Schottdorf war angeklagt worden, durch den Betrieb von scheinselbstständigen Laboren, höhere Honorare bei Laboruntersuchungen für Kassenpatienten abgerechnet zu haben. Die Rabatte, die Großlabore ab einer bestimmten Menge den Kassenärztlichen Vereinigungen eigentlich gewähren müssen, seien so vermieden worden. Insgesamt 12,8 Millionen Euro sollen auf diese Weise zwischen 2004 und 2007 einbehalten worden sein.

Im Prozess hatten der Laborarzt und seine erst kürzlich geschiedene Ehefrau alle Vorwürfe von sich gewiesen. Es habe zwar eine enge Zusammenarbeit mit den „Partnerlaboren“ gegeben, dort seien jedoch keine Angestellten des Arztes beschäftigt gewesen. Am Mittwochvormittag hatte die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg nach einem viermonatigen Prozess nun den Freispruch verkündet.

Das Gericht betonte, dass ein „bewusstes und gewolltes Betrügen der Krankenkassen“ nicht erkennbar sei. Die Labore seien also tatsächlich selbstständig gewesen. Die Leistungen seien korrekt erbracht und abgerechnet worden. Außerdem habe die Firma der Ehefrau die Labore in zulässiger Weise beraten. Eine weitergehende Einflussnahme oder gar Steuerung der Labore habe es nicht gegeben und die Zusammenarbeit sei nie illegal gewesen.

Die Vorsitzende kritisierte bei der Urteilsverkündung auch die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Die Zeugenaussagen seien nicht ausreichend ausgewertet und ein möglicher entstandener Schaden als „rein fiktive Größe“ festgesetzt worden. Damit folgt das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Die Angeklagten reagierten erleichtert auf das Urteil. Bereits 2000 war Schottdorf jedoch von ähnlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.