Vor dem Landgericht Berlin hat vergangenen Freitag der Prozess im Betrugsskandal an DRK-Kliniken begonnen. Nach jahrelangen Ermittlungen wird nun drei Medizinern und einem Juristen der bandenmäßige Betrug in insgesamt 358 Fällen vorgeworfen.
Laut Anklage sollen in ambulanten Versorgungszentren zwischen 2004 und 2010 Leistungen zu Unrecht von den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet worden sein. Im Raum steht dabei eine Summe von fast 14 Millionen Euro.
Die Angeklagten – die damals leitenden Ärzte und der Geschäftsführer der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes – wiesen die erhobenen Vorwürfe von sich. Eine anonyme Anzeige hatte 2009 dazu geführt, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden. 2010 kam es dann zu umfangreichen Durchsuchungen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin und auch einiger Privatadressen.
Facharzt-Behandlungen zu Unrecht abgerechnet?
2012 wurde schließlich Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet nun, dass in den MVZ Patienten von Assistenzärzten behandelt wurden, die Leistungen aber so abgerechnet worden seien, als hätten diese Fachärzte vorgenommen.
Außerdem sollen Kassenärzte angeworben worden sein. Diese hätten ihre Zulassung an die MVZ verkauft und seien dann nur zum Schein in den Kliniken des DRK in Westend, Köpenick und Mitte angestellt worden.
Die Patienten sollen dann von Klinikärzten ohne kassenärztliche Zulassung behandelt worden sein. Vom Gewinn sollen aber nicht die Angeklagten selbst profitiert haben. Vielmehr soll der Profit der „Steigerung des Klinikumsatzes“ gedient haben.
Angeklagte weisen Vorwürfe von sich
Die Verteidiger betonten, dass „sämtliche Leistungen, die beider Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurden, tatsächlich für den jeweiligen Patienten erbracht worden sind“. Keiner der Vorwürfe sei begründet.
Verstöße gegen formale Anforderungen des Kassenarztrechts sind nicht Bestandteil der Anklage. Auch wird den Medizinern nicht vorgeworfen, dass sie die Behandlungen nicht fachgerecht vorgenommen hätten.
Komplexes Verfahren: 38 Verhandlungstage angesetzt
Im Verfahren werden umfassende Aussagen der Angeklagten erwartet. Es wird ein aufwändiger und komplizierter Prozess. Bereits die Anklageverlesung dauerte mehr als eine Stunde. Insgesamt sind 38 Verhandlungstage angesetzt.