Der Prozess um den Abrechnungsbetrug bei den Berliner DRK-Kliniken ist gegen Geldauflagen eingestellt worden. Angeklagt war der bandenmäßige Betrug in 358 Fällen. Vor Gericht hatten sich nun nicht alle Vorwürfe bestätigt.
Landgericht stellt gegen Auflage ein
Drei Medizinern und einem Juristen war vorgeworfen worden, insgesamt 14 Millionen Euro falsch abgerechnet zu haben. Das Landgericht Berlin legte nun Anfang August Auflagen zwischen 7.000 und 20.000 € für die drei Angeklagten fest.
Die Anklage betraf die Abrechnung zwischen 2004 und 2010 in drei Berliner Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dort sollten die Angeklagten, leitende Mediziner und Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes, knapp 14 Millionen Euro zu Unrecht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben. Es sollen Behandlungen unerlaubt von Assistenzärzten durchgeführt und dann als Facharztbehandlungen abgerechnet worden sein.
Zudem sollen sie Zulassungen von niedergelassenen Ärzten gekauft haben und diese dann zum Schein im MVZ angestellt zu haben. Die Angeklagten wiesen von Anfang an die Vorwürfe von sich.
Verteidiger Stefan Waldeck: Vorwurf der Bande bestätigte sich nicht
Rechtsanwalt Stefan Waldeck, einer der Strafverteidiger der Angeklagten stellte fest: „Die Richter sahen die Quartalsabrechnungen als gewerbsmäßigen Betrug an, jedoch bestätigte sich der Bandenvorwurf nicht. Dies setzt das Zusammenarbeiten von mindestens 3 Personen voraus und konnte nicht nachgewiesen werden.“
Von den nachgewiesenen Taten waren, wie das Gericht feststellte, schon einige bereits verjährt. Außerdem mussten die Richter die Verzögerung des Verfahrens berücksichtigen. Schließlich war die Anklage schon vor vier Jahren erhoben worden. Zudem kam den Angeklagten zugute, dass an die Kassenärztliche Vereinigung bereits Schadensersatz gezahlt worden war.